Am 13. Oktober 2026 gab eine Oberstaatsanwältin der Generalsstaatsanwaltschaft, Abteilung Cyberkriminalität, unserer Klasse E3FS3 einen aufschlussreichen Einblick in die Arbeit gegen Cyberkriminalität. Sie berichtete von rund 6.000 Fällen im Jahr 2026. Schwerpunkte sind dabei Kinderpornografie und Ransomware-Angriffe. Besonders aufhorchen ließ eine Zahl: Etwa 7 % der betroffenen Unternehmen zahlen Lösegeld an die Täter. Das unterstützt nicht nur kriminelle Gruppen, sondern kann selbst strafbar sein.

Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sei dabei entscheidend, da die Polizei über das notwendige technische Know-how für Ermittlungen verfüge. Auf die Frage, ob die aktuellen Gesetze mit der schnellen Entwicklung der Cyberkriminalität Schritt halten können, betonte sie, dass die Staatsanwaltschaft zwar an verfassungsrechtliche Grenzen gebunden sei, aber durch fundierte Kenntnisse der Gesetze und des Strafgesetzbuchs dennoch effektiv handeln könne.

Die Ermittlungen sind oft schwierig. Das Darknet, VPNs, Kryptowährungen und die internationale Rechtshilfe stellen die Behörden immer wieder vor Hürden. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Täter machen regelmäßig Fehler, und genau die erleichtern die Ermittlungen.