Die Aufgabe der Schule ist es, Sie auf das Berufsleben vorzubereiten, bzw. Ihnen bei der beruflichen Weiterbildung zu helfen. Unser aller Wunsch ist es, dass Sie Ihr Ziel erreichen und sich in unserer Schule wohlfühlen. Um dies zu ermöglichen gibt es an der Heinrich-Hertz-Schule zwei wichtige Instrumente.

Leitbild:

Das Leitbild der Heinrich-Hertz-Schule Karlsruhe wurde vom Kollegium in der Gesamtlehrerkonferenz vom 9. April 2008 mit Mehrheit angenommen. Es ist damit für alle am Schulleben beteiligten Personen die verbindliche Richtlinie des Handelns.

Präambel

Die Heinrich-Hertz-Schule Karlsruhe ist als Berufliche Schule für Elektrotechnik und Informationstechnik ein Ort, an dem Menschen miteinander leben, lernen und arbeiten.
Unser Miteinander orientiert sich an christlichen und humanistischen Werten, die in die freiheitlich-demokratische Grundordnung Eingang fanden und unsere Lebenswirklichkeit prägen.

Im Umgang miteinander achten wir die Würde jedes Einzelnen und wahren die körperliche und seelische Unversehrtheit eines jeden.

Das erfordert insbesondere gegenseitigen Respekt, Wahrhaftigkeit und den Willen, das Gute im anderen zu sehen. Hierdurch entsteht Glaubwürdigkeit als Basis eines vertrauensvollen Miteinanders.

So ist unser Handeln geprägt durch

  • Verantwortung für uns selbst, die Gemeinschaft und unsere Umwelt
  • Gleichberechtigung der Geschlechter
  • gerechte Würdigung der Persönlichkeit
  • Wertschätzung anderer und ihres Schaffens
  • Toleranz gegenüber allen Menschen – unabhängig von Hautfarbe, Religion und Nationalität
  • Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit
  • Offenheit für Anderes und Neues
  • Transparenz in unseren Entscheidungen
  • Mitverantwortung und Mitgestaltung in der demokratischen Gesellschaft.

Lehren und Lernen

Die Vielfalt der Schularten und die zahlreichen Ausbildungsberufe zeichnen die Heinrich-Hertz-Schule als Kompetenzzentrum für Elektrotechnik aus.
Wir verstehen uns als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden und streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

Um eine hohe Unterrichtsqualität zu erreichen, legen wir besonderen Wert auf

  • fachliche Kompetenz und pädagogische Verantwortung
  • pädagogische Freiheit, die dem Wohl von Schülern und Schule dient
  • vielfältige Methoden, die den Schülern angemessen sind
  • lebens- und praxisnahen Unterricht, der berufliche, soziale und personale Kompetenzen fördert
  • eine Organisation, die Freiräume für guten, ungestörten Unterricht ermöglicht.

Lebensraum Schule und Klasse

Der Lebensraum Schule nimmt einen beträchtlichen Teil im Alltag der Schüler und Lehrer ein. Wir wollen den Lebensraum Heinrich-Hertz- Schule so gestalten, dass die intellektuelle, charakterliche und soziale Entwicklung bei allen Beteiligten gefördert wird. Insbesondere die Lehr- und Lernbereitschaft soll durch optimale Rahmenbedingungen verbessert werden.

Die Gesundheit jedes Einzelnen nimmt dabei einen wichtigen Stellenwert ein. Wir achten darauf, dass Möglichkeiten zur Regeneration und Entspannung vorhanden sind und genutzt werden können. Alle Maßnahmen sollen die Zufriedenheit sowohl bei den Lernenden als auch bei den Lehrenden steigern.

Deshalb achten wir auf

  • Höflichkeit und Respekt im täglichen Miteinander
  • Kritikfähigkeit und Toleranz untereinander
  • Leistungsbereitschaft
  • offene, sachliche und direkte Kommunikation
  • transparente Kommunikationswege und verlässliche Absprachen
  • sorgsamen und verantwortlichen Umgang mit Lehr- und Lernmitteln sowie mit den Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • umweltbewusstes Verhalten.

Schulmanagement

Schulmanagement ist in erster Linie Aufgabe der Schulleitung unter Einbeziehung des Kollegiums. Wir beachten die gesetzlichen Vorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich
der von uns selbst getroffenen Vereinbarungen.

Ziele unseres Handelns sind

  • Gewährleistung eines zeitgemäßen und adressatengerechten Unterrichts durch Bereitstellung von Personal und Sachmitteln
  • Stärkung des Teamgeistes und des Zugehörigkeitsgefühls durch Förderung der Identifikation aller am Schulleben Beteiligten
  • Schaffung einer hohen Motivation und Zufriedenheit durch gezielte Personalentwicklung und nachvollziehbare Entscheidungen
  •  Weiterentwicklung der Schule zu einem modernen Dienstleistungszentrum.

Diese Ziele erreichen wir, indem wir

  • auf optimal abgestimmten Einsatz der Lehrkräfte achten
  • pädagogischen Gestaltungsspielraum im Unterricht gewähren
  • die Eigenverantwortung und Innovationsbereitschaft des Kollegiums stärken und einfordern
  • angemessene Anerkennung aussprechen und Rückmeldung geben
  • Entwicklungsperspektiven aufzeigen
  • bedachtes und unparteiisches Konfliktmanagement praktizieren
  • professionelle und effiziente Schulverwaltungsprozesse nutzen
  • adäquate Informationssysteme und Kommunikationsplattformen einsetzen.

Außenbeziehungen und Schulpartnerschaften

Die Meinung aller am Schulleben Beteiligten ist uns wichtig, wobei ein funktionierender Kommunikationsfluss die Grundlage für eine solide Ausbildung ist.
Das Lehrerkollegium und die Schulleitung verstehen sich als Dienstleistende und stehen neuen Entwicklungen in Gesellschaft, Beruf und Technik aufgeschlossen gegenüber.
Durch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit knüpfen wir vielfältige Kontakte und streben einen intensiven Austausch aller am Schulleben Beteiligten an.

Schul- und Hausordnung

Wie jedes Leben in einer Gemeinschaft bedarf es auch in der Schule der Anerkennung und Einhaltung von bestimmten Regeln. Wir bitten Sie, über das Einhalten allgemein anerkannter Grundregeln hinaus die im folgenden aufgeführte Schul- und Hausordnung zu beachten.

Allgemeine Grundregeln
  • Bitte halten Sie Klassenzimmer, Schulhaus und alle Einrichtungen sauber und behandeln Sie alle leihweise überlassenen Lernmittel sorgfältig.
  • Beachten Sie die in den Klassenzimmern aufgestellten Behälter für Restmüll und Wertstoffe. Entsorgen Sie Ihre Abfälle sachgerecht. Auf den Fluren sind darüber hinaus Behälter für kompostierbaren Bio-Müll für Essensreste u.ä. aufgestellt.
  • Das Rauchen ist im gesamten Schulgebäude nicht gestattet.
  • Vermeiden Sie jede zusätzliche und unnötige Lärmbelästigung, insbesondere durch Radios, CD-Player u.ä. auf dem gesamten  Schulgelände einschließlich der Parkflächen rund um die Schule.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen oder anderen Informations-Übertragungsgeräten während des Unterrichts ist nicht zulässig. Schalten Sie bitte entsprechende Geräte vor Beginn des Unterrichts aus. Falls Ihr Handy oder andere elektronische Geräte entwendet oder beschädigt werden, wird sich die Schulleitung nicht für Wiederbeschaffung oder Schadensersatz einsetzen.
  • Es ist den Schülern nicht erlaubt, während des Unterrichts zu essen und zu trinken. In der Schule ist jeglicher Alkoholgenuss untersagt.
  • Messungen und praktische Arbeiten in Labors, Unterrichtssälen und Werkstätten dürfen nur bei Anwesenheit des Lehrers durchgeführt werden.
  • Bitte benutzen Sie zum Abstellen Ihrer Fahrzeuge nur die vorhandenen Schülerparkplätze. Alle Zufahrtswege zum Schulgebäude und zu den Parkplätzen müssen unbedingt für die freie Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen freigehalten werden.

Bei Schulunfällen ist zu beachten:
– sofortige Meldung an den Lehrer, in dessen Unterrichtsstunde sich der Unfall ereignet hat oder
– sofortige Meldung an den Lehrer der nächsten Unterrichtsstunde bzw. an den Klassenlehrer
– wird der Unfall durch Verschulden Dritter verursacht, dann muss der Name des Verursachers gemeldet werden; Unfallzeugen sind zu benennen. Bei Unfällen während des Unterrichts kann ggf. der Lehrer Zeuge sein.

Schulbesuch
  • Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen. Durch Unpünktlichkeit und unbegründetes
    Fehlen schädigen Sie nicht nur sich, sondern den gesamten Klassenverband, da Sie den Fortgang des Unterrichts behindern.
  • Auf schriftlichen Antrag können Sie bei triftigen Gründen vom Klassenlehrer für einen Tag beurlaubt werden. Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen entscheidet die Direktion (entsprechende Anträge hierfür sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich einzureichen).
  • Bei Verhinderung aus dringenden Gründen (z.B. Krankheit) müssen Sie die Schule unverzüglich mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich über Grund und voraussichtliche Dauer Ihres Fehlens verständigen (Entschuldigungspflicht).
  • Im Falle mündlicher, telefonischer oder elektronischer Verständigung der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung binnen weiterer drei Werktage nachzureichen. Legen Sie in Ihrem eigenen Interesse Arzttermine u.ä. grundsätzlich auf unterrichtsfreie Zeiten.
  • Schulfremde dürfen dem Unterricht nicht beiwohnen.

Leistungsermittlung
  • Die Teilnahme an Klassenarbeiten und Arbeitsproben ist Pflicht. Fehlen ist durch Entschuldigung durch die Eltern mit Kenntnisnahme-Vermerk des Betriebes, bei Volljährigen durch ärztliches Attest zu begründen. Bei unbegründetem Fehlen gilt die Leistung als nicht erbracht und wird grundsätzlich mit „ungenügend“ bewertet.
  • Das Mitführen von Handys und anderen Nachrichten-Übertragungsgeräten während der Klassenarbeiten gilt als Täuschungshandlung und kann dazu führen, dass die Arbeit mit ungenügend bewertet wird. Lassen Sie daher solche Geräte ausgeschaltet in Ihrer Schultasche. Das Ablegen unter der Schulbank alleine genügt nicht.

Auskünfte

Eltern minderjähriger Schüler erhalten über deren schulisches Fortkommen Auskunft (ein Gesprächtermin muss vorher vereinbart werden). Die Schule ist jederzeit berechtigt, Ihrem Ausbildungsbetrieb Auskunft über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten zu geben.

Disziplinarische Maßnahmen
  • Schulleitung und Lehrer wünschen ohne Disziplinar-Maßnahmen auszukommen. In Ausnahmefällen werden Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung wie folgt geahndet:
    – Verwarnung durch den Klassenlehrer (Eintrag ins Klassentagebuch)
    und Nachsitzen bzw. Nachholen,
    – schriftlicher Verweis durch die Schulleitung und mehrmaliges Nachsitzen,
    – Androhung des zeitweiligen Ausschlusses aus der Schule,
    – Ausschluss aus der Schule.
    Diese Maßnahmen müssen den Erziehungsberechtigten und den Ausbildungsbetrieben mitgeteilt
    werden.
  • Falls materielle Schäden verursacht werden, ist über die disziplinarische Maßnahme hinaus dem Schulträger gegenüber Schadenersatz zu leisten.

Weitergehende Bestimmungen

Über diese Schul- und Hausordnung hinaus gelten für den Schulbetrieb das Schulgesetz von Baden- Württemberg und die Erlasse und Verordnungen des Kultusministeriums bzw. Oberschulamtes Karlsruhe. Die Schul- und Hausordnung wurde in der Sitzung von Schulkonferenz am 31.05.1978 beschlossen und trat am 01.08.1978 in Kraft. Die derzeitige Fassung vom Juni 2000 berücksichtigt die inzwischen erfolgten gesetzlichen Änderungen.