Nach der Neuregelung der Schulbesuchsverordnung 2025 gilt: Entschuldigungspflicht durch Eltern oder volljährige Schüler selbst Eltern oder volljährige Schüler müssen die Schule über die Verhinderung und den Grund informieren Dies muss mündlich, telefonisch, elektronisch (WebUntis) oder schriftlich erfolgen Spätestens am 2.
Neues Entschuldigungsverfahren
