Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen werden vom Land Baden-Württemberg Gebühren erhoben. Das Land Baden-Württemberg sieht nach dem Landesgebührengesetz eine Gebühr in Höhe von mindestens 50 Euro (je nach Aufwand) vor.  

Bitte zahlen Sie nach Absprache mit dem Sekretariat den Betrag auf folgendes Konto ein:

Empfänger: Land Baden-Württemberg            
Bank:              Landesoberkasse Baden-Württemberg            
IBAN:             DE02 6005 0101 7495 5301 02            
Referenz:     151 129 000 1925-Ref.71 RPK

Grundsätzlich werden Ersatzzeugnisse nur nach Vorlage des Einzahlungsbelegs bei der Landesoberkasse erstellt bzw. ausgehändigt.  

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an das Sekretariat der Heinrich-Hertz-Schule wenden.