Liebe Heinrich-Hertz’ler, da ab Montag die Schule für die Abschlussklassen wieder beginnt, veröffentlichen wir hier vorab die verpflichtenden Regeln, die für den Schulbesuch ab dem 4.5.2020 gelten. Bitte lesen Sie die folgenden Anweisungen aufmerksam durch, Sie finden diese auch hier als pdf zum Download.

Corona-Hausordnung

Präambel:

Die Pandemie, ausgelöst durch Corona-Viren, stellt eine beträchtliche Auswirkung auf die Abhaltung von Präsenzunterricht in unserem Schulhaus dar. Die folgende Hausordnung ist unbedingt einzuhalten und dient nicht dazu, die am Schulleben Beteiligten zu „gängeln“ sondern vielmehr dazu, Präsenzunterricht überhaupt möglich zu machen. Bei einer Missachtung dieser Hausordnung wird ein sofortiges Hausverbot für den aktuellen Tag ausgesprochen und erst nach Absolvierung eines Tests zur Hausordnung wieder aufgehoben. Die Einhaltung der Hausordnung sowie die Überwachung der Einhaltung auf Schülerseite ist eine Dienstanweisung für alle Lehrkräfte der Heinrich-Hertz-Schule.

Regeln:

Abstandsregeln:

  • Strikte Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 m im Schulhaus, Schulgelände und Unterricht. Bitte achten Sie auf Ihre Mitschüler und auf die Lehrkräfte. Umarmungen, Händeschütteln und Abklatschen sind daher ausgeschlossen. Partner- und Gruppenarbeit sind untersagt.
  • Minimierung von sozialen Kontakten mit anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft. Die Pausen- und Schüleraufenthaltsräume bleiben geschlossen. Pausen werden entweder im Klassenraum oder im Freien abgehalten. Die Unterrichtszeiten werden so angepasst, dass sich die Pausenzeiten so wenig wie möglich überlappen. Dazu beginnt der Unterricht für alle Klassen mit ungerader letzter Ziffer (z.B. E3FI1, E3FI3, E3FI5, E3FI7 usw.) 15 Minuten später.
  • Die Klassenräume werden mit maximal 14 Personen belegt. Als Abstandshalter gelten die Tische, die durch ein orangefarbenes Kreuz gekennzeichnet sind. Ein Umstellen des Mobiliars in den Klassenräumen ist nicht gestattet. Die Klassenräume sind so vorbereitet, dass der Mindestabstand 1,5 m beträgt.
  • Die Organisationsform in den Laboren und Werkstätten ist so zu wählen, dass Unterrichtsmaterialien nicht zwischen den Schülerinnen und Schülern ausgetauscht werden muss.
  • In den Treppenhäusern gilt Einbahnstraßenverkehr. Dies ist auch so gekennzeichnet. Das Gebäude darf nur über die Nebenausgänge verlassen werden, nicht jedoch über den Hauptausgang. Dieser ist nur als Eingang vorgesehen.
  • Die Aufzüge dürfen nur einzeln benutzt werden.
  • Die Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden.
  • Die Wasserspender sind nicht in Betrieb.
  • Der Bäckerwagen hat seinen Betrieb bis auf weiteres eingestellt.
  • Am Ende des Unterrichts ist das Schulgelände zügig zu verlassen und der Heimweg anzutreten.
  • Bitte achten Sie an den Fahrradständern ebenfalls auf ausreichenden Abstand und fassen Sie keine anderen Fahrräder an.

Hygieneregeln

  • Viren sind in geschlossenen Räumen besser übertragbar als an der frischen Luft. Daher sind die Unterrichtsräume alle 45 Minuten für ca. 5-10 Minuten zu lüften. Dabei sind die Fenster ganz zu öffnen, eine Kippstellung reicht nicht aus.
  • Bei Krankheitsanzeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen oder Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Sollten die Krankheitsanzeichen während der Unterrichtszeit auftreten, informieren Sie bitte unter Einhaltung des Abstandsgebots eine Lehrkraft. Diese wird Sie dann nach Hause entlassen und das Sekretariat informieren.
  • Die gründliche Handhygiene ist einzuhalten. Die Hände sind gründlich mit der dafür bereitgestellten Flüssigseife nach jeglicher Gefahr der Kontamination mit Viren und Bakterien zu waschen. Wegen der eingeschränkten Zahl an Waschbecken in der Schule, ist mit dem Gesundheitsamt Karlsruhe besprochen, dass die geringe Anzahl an Waschbecken durch Handdesinfektionsmittel kompensiert wird. Für Waschen oder Desinfektion gilt, dass die Wasch- bzw. Einwirkzeit ca. 20-30 Sekunden dauern muss. Eine Handreinigung muss nach jedem Betreten der Schule bzw. eines Klassenzimmers unmittelbar erfolgen, nach jedem Toilettengang und vor der Einnahme von Lebensmitteln.
  • Beim Husten oder Niesen ist die Armbeuge vor das Gesicht zu halten, um eine Kontamination der Hände zu vermeiden.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Knöpfe werden nur mit dem Ellenbogen bedient. Um dies möglichst zu minimieren, sind die Türen zu den Unterrichtsräumen sowie der Haupteingang offen zu halten.
  • Vor Beginn eines Unterrichts in PC-Räumen sind die Tastaturen und Mäuse von den Schülerinnen und Schülern mit den dafür bereitgestellten Reinigungstüchern zu säubern.
  • Wir empfehlen das Tragen eines Alltags-Mund-Nasen-Schutzes, das Tragen ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.

Risikogruppen

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html)

Dazu zählen insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen wie

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B.: COPD)
  • chronische Lebererkrankungen
  • Diabetes (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer entsprechenden Erkrankung oder durch Medikamenteneinnahme wie etwa Cortison)

Auch Schwangere sind der Risikogruppe zuzurechnen. Bei Schülerinnen und Schülern, die einer Risikogruppe zugehören, entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern der oder die Betroffene selbst. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Eine Freistellung hierfür ist ohne weiteren Nachweis erteilt, wenn eine entsprechende Erklärung in schriftlicher Form vorgelegt wird.

Verdachtsfälle und Meldepflicht

Sollten Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte als konkreter Verdachtsfall gelten und eine Testung auf Corona-Viren ist angeordnet oder sie stehen mit einer Person in engem Kontakt, für die dasselbe gilt, bleiben die betroffenen Personen ebenfalls zu Hause.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. Teilen Sie uns daher mit, wenn Sie erkrankt sein sollten oder den Verdacht haben, erkrankt zu sein.