Mund-Nasen-Schutz

Liebe Heinrich-Hertz’ler,

ab 19.10.2020 gilt auch im Unterricht in ganz Baden-Württemberg ab Klasse 5, also natürlich auch an der Heinrich-Hertz-Schule die Maskenpflicht für alle auch im Unterricht. Die Landesregierung hat diese Maßnahme in der Corona-Verordnung Schule ab dem 16.10.2020 festgelegt. Da der 7-Tages-Inzidenzwert seit heute über der Marke für die Pandemiestufe 3 liegt, gelten die entsprechenden Vorschriften ab Montag verbindlich.

Im Unterricht sollte außerdem alle 20 Minuten sowie in den Pausen gelüftet werden.

Weiterführende Informationen von den Seiten des Kultusministeriums:

Bitte beachten Sie diese geänderten Regelungen – und bleiben Sie vor allem gesund!