Nach der Neuregelung der Schulbesuchsverordnung 2025 gilt:
- Entschuldigungspflicht durch Eltern oder volljährige Schüler selbst
- Eltern oder volljährige Schüler müssen die Schule über die Verhinderung und den Grund informieren
- Dies muss mündlich, telefonisch, elektronisch (WebUntis) oder schriftlich erfolgen
- Spätestens am 2. Tag
- Eine schriftliche Entschuldigung von Eltern oder volljährigen Schülern muss nur vorgelegt werden, wenn die Schule dies einfordert.
Als Übersicht:
