Durch die Zusammenarbeit mit der Kultur- und Jugendstiftung der Sparkasse Karlsruhe, vertreten durch Gisela von Renteln, konnten wir schon dreimal Gabriele Kraft vom diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. einladen. Am 3. Juli besuchte Frau Kraft die Klasse E2FI6, begleitet von unseren Kollegen Uwe Freier und Cornelia Oßwald.

Ausgehend von persönlichen Lebensumständen, wie Finanzierung der eigenen Wohnung mit einer geringen Ausbildungsvergütung, konnte Frau Kraft verdeutlichen, wie wichtig es ist, den Überblick über seine Ausgaben zu haben. Sie hat dazu die Führung eines Haushaltbuches vorgeschlagen, das zwar uncool wirkt, das aber auf eine einfache und wirksame Weise unnötige Ausgaben und die Aufsummierung von diversen Kleinbeträgen aufdecken kann.

So hat sie angeregt, das eigene Versicherungsport­fo­lio zu überdenken, da viele Personen mehrfach oder unnötig versichert sind. Sie hat den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Viele Auszubildende sind noch bei den Eltern mitversichert, aber auch diese Mitgliedschaft endet oft mit Abschluss der Erstausbildung bzw. mit dem 25. Lebensjahr. Daher sollte man sich auf jeden Fall die Mitversicherung bei den Eltern schriftlich geben lassen.

Auch lohnt sich die Überprüfung der Kontoauszüge, um einen Überblick über die Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Riester, …)  zu bekommen.

Interessant war die Ausführung über das Verbraucherinsolvenzverfahren, in der Regel dauert die Aufnahme eines solchen Verfahrens über ein Jahr, in dem alle Schulden und möglichen Finanzierungsalternativen aufgedeckt werden. Erst mit Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens läuft die meist sechsjährige Wohlverhaltensphase an, in welcher der redliche Schuldner das pfändbare Arbeitseinkommen an einen Treuhänder abtritt.

Aus ihrer Erfahrung in der Schuldnerberatung sieht Frau Kraft häufig Gründe für Überschuldung in der Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse und persönlicher Schicksalsschläge wie Scheidung, Krankheit, Tod des Partners oder Arbeitslosigkeit. Auch die finanzielle Situation von Alleinerziehenden ist häufig schwierig.

Zum Abschluss hat Frau Kraft den Ablauf des gesetzlichen  Mahnverfahrens erklärt, dieses ist streng formalisiert und es erfolgt keine inhaltliche Prüfung durch das Amtsgericht bzw. Landgericht. Jeder, der einen solchen Mahnbescheid erhält, muss reagieren, da sonst durch das automatisierte Verfahren ein Vollstreckungsbescheid droht, an dessen Ende der Gerichtsvollzieher mit einem Pfändungsbescheid vor der Türe stehen könnte.

Wir möchten uns bei Frau Kraft herzlich für den interessanten Vortrag und die Einblicke aus ihrer Praxis  bedanken und freuen uns auf zukünftige,  gemeinsame Projekte.

Cornelia Oßwald, Klassenlehrerin der E2FI6